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Schnelle Abschlüsse leicht gemacht

Mobiles Internet auf Siegeszug

Mobiles Internet auf Siegeszug
© Carlos Fenollosa

Das mobile Internet und die, dafür erforderlichen Geräte erfreuen sich einer stets wachsenden Beliebtheit. Nach Angaben des statistischen Bundesamtes, wurden in deutschen Haushalten im vergangenen Jahr von 61 Prozent der User Notebooks verwendet um zu surfen, was im vergleich von vier Jahren zuvor doppelt soviel sind. Auch Smartphones verbreiten sich immer mehr, was sich wohl auch dadurch erklären lässt, dass gerade in diesem Bereich, die Entwicklung enorm vorrangeschritten ist, und das Surfen mit Mobilfunkgeräten durch größere Displays und neue bzw. angepasste Internetpräsenzen diesen Markt vermehrt wahrnehmen.

Dabei hat sicherlich auch das Social Network einen großen Einfluss, was gerade bei der Zielgruppe der, bis zu 30jährigen, ein wichtiger Fokus beim täglichen Gang ins World Wide Web ist. Das Bedeutet letztlich aber auch einen Rückgang des Marktes für die stationären Personalcomputer. Trotz aller Vorteile, die ein solches Gerät mit sich bringt, scheinen die Leistungen, die man mit mobilen Geräten wahrnehmen kann, immer mehr Menschen auszureichen. So ist seit 2006 bis zum Vorjahr ein Rückgang von 87 auf 72 Prozent von Menschen mit "klassischen" PCs zuhause verzeichnet worden.

Umzug – Alter vs. neuer Anschluss

Umzug – Alter vs. neuer Anschluss
© ~konny

Steht ein Umzug bevor, so muss man sich auch um die Verlegung des Telefon- und Internetanschlusses kümmern. Unter Umständen kann man die Gelegenheit für eine Neuorientierung nutzen und den bestehenden Vertrag kündigen, wenn man bessere Angebote gefunden hat. Allerdings kann man auch, sollte man mit dem derzeitigen Angebot zufrieden sein, damit umziehen. Wenn der Standort der neuen Wohnung im Rahmen des gleichen Ortsnetzes liegt, so kann man zunächst einmal auch die bisherige Nummer mitnehmen, was viel Verwirrung und Mitteilungsnot erspart.

Sobald der Umzug feststeht und der bisherige Mietvertrag unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist gekündigt wurde, sollte man sich direkt auch um die Belange des Telefon- bzw. Internetanschlusses kümmern. Denn auch hier ist in der Regel eine Kündigungsfrist gegeben und zudem kann man sich etwas Zeit bei der Suche nach neuen Angeboten nehmen. Den Vertrag für den neuen Anschluss sollte man letztlich erst abschließen, wenn die Kündigungsbestätigung vom bisherigen Anbieter vorliegt, ein weiterer Grund dafür, diese Erledigungen nicht vor sich herzuschieben.

Heut zutage ist es üblich, dass man Komplettpakete nutzt, bei denen der Anschluss für Telefon, Internet und oft sogar auch für Fernsehen inbegriffen sind. Wer allzu mobil sein muss und sich nur bedingt in der neuen Wohnung aufhalten wird, der kann sich über mobile Anschlüsse informieren. So kann man an jedem Ort surfen und ist nicht an einen Vertrag gebunden, dessen Leistungen man nur bedingt wahrnimmt.

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Komplettangebot – Was ist zu beachten?

Komplettangebot – Was ist zu beachten?
© RambergMediaImages

Wenn man sich Internet ins Haus holen möchte, so ist die beste und auch übersichtlichste Wahl die eines Komplettvertrages, in der Telefon- und Internetanschluss zusammenkommen. So hat man einen Anbieter für zwei Leistungen und behält so die bessere Übersicht über die monatlichen Zahlungsverpflichtungen.

Eines sollte man aber tun bevor man einen Komplettvertrag abschließt, und zwar die Preise vergleichen. Dies geht am besten online, was schlecht ist wenn man noch kein Internet hat, aber eventuell kann ein Freund oder Bekannter weiterhelfen. Die Angebote sind recht unterschiedlich und um ein günstiges Preis-Leistungsverhältnis zu finden, muss man schon ein bisschen suchen.

Bei der Suche sollte man sich zudem nicht nur auf die großen Unternehmen beziehen, sondern auch die Angebote von lokalen Providern in Betracht ziehen. Des Weiteren ist vor Vertragsabschluss darauf zu achten, ob diverse Zusatzleistungen inbegriffen sind. Um hier nicht in die Kostenfalle zu geraten, muss man sich den Vertrag genau durchlesen und kann gegebenenfalls von seinem Widerrufsrecht gebrauch machen.

Den neuen Vertrag sollte man erst dann unterzeichnen, wenn man von dem bisherigen Anbieter auch die Kündigungsbestätigung erhalten hat.

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